Allgemeine Geschäftsbedingungen OT pur – Move your Belly in Frankfurt

Stand: 01.03.2022

1. Allgemeines
(1) Für sämtliche Verträge und Dienstleistungen zwischen der OT pur Tanzschule in Frankfurt, Inhaberin: Frau Melanie Meier, Falkstr. 72-74, 60487
Frankfurt, Tel.: 069-71034697, Mail: [email protected] (nachfolgend: OTP) und den Teilnehmerinnen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie gelten unabhängig davon, ob der Vertragsschluss online, über eine Plattform, oder durch Anmeldung in der Tanzschule stattfindet.
(2) Die ausgewählten Dienstleistungen können von den Teilnehmerinnen grundsätzlich nicht auf Dritte übertragen werden. Ausnahmen bedürfen der individuellen Absprache. Eine Verpflichtung dazu besteht von OTP nicht.

2. Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung der Teilnehmerin hat mindestens in Textform (z.B. E-Mail, Kontaktformular oder auf dem Anmeldeformular von OTP) zu erfolgen. Das Absenden der Anmeldung stellt lediglich das Angebot zur Annahme eines Unterrichtsvertrages durch OTP dar. OTP wird das Angebot der Teilnehmerin prüfen und im Anschluss eine Anmeldebestätigung versenden bzw. übergeben. Erst damit ist der Vertragsschluss zwischen der Teilnehmerin und OTP erfolgt.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

3. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit und die Anzahl der gebuchten Klassen richten sich nach dem gewählten Produkt.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach Ende der gewählten Laufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit Monatsfrist jederzeit gekündigt werden.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Online abgeschlossene Verträge können auch online durch die Teilnehmerin gekündigt werden (Button-Lösung).
(4) Bei Workshops, Projekten oder einzelnen Kursen wird die Dauer und der Zeitraum der Veranstaltung jeweils im Vorfeld bekanntgegeben. Eine extra Kündigung bedarf es bei diesen abgeschlossenen Veranstaltungen nicht.

4. Vertragsgegenstand und Pflichten von OTP
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Tanzunterricht und bestimmt sich nach dem gewählten Produkt.
(2) OTP ist verpflichtet, den Tanzunterricht nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
(3) Der Teilnehmerin ist bewusst, dass OTP gegenüber ihr keinen Erfolg garantiert oder schuldet. OTP ist berechtigt, den Unterricht kurzfristig vor Beginn abzusagen und im begründeten Einzelfall abzubrechen. Ein Nachholtermin wird in Abstimmung mit den Teilnehmerinnen vereinbart. Weitere Ersatzansprüche bestehen seitens der Teilnehmerinnen nicht.

5. Rechte und Pflichten der Teilnehmerinnen
(1) Die Teilnehmerin ist verpflichtet, OTP über Erkrankungen unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Teilnehmerin schwanger ist. Sollten während des Unterrichts plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist die Teilnehmerin verpflichtet, die Tanzlehrerin umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
(2) Die Teilnehmerin ist angehalten, sich aktiv und engagiert in den Unterrichtsprozess einzubringen. Den Anweisungen von OTP und ihren Tanzlehrerinnen ist stets Folge zu leisten.
(3) Bricht die Teilnehmerin das Training ab oder muss OTP das Training aus in der Person der Teilnehmerin liegenden Gründen, insbesondere gesundheitlichen, abbrechen, so gilt die Einheit als vollständig genommen.
(4) Die Teilnehmerin ist verpflichtet, Gesundheitsfragen von OTP wahrheitsgemäß zu beantworten. Gesundheitliche Veränderungen sind OTP mitzuteilen.

6. Zahlungsbedingungen
(1) Das vereinbarte Honorar bestimmt sich nach der gültigen Preisliste bzw. nach den gewählten Unterrichtsangeboten.
(2) OTP ist berechtigt, Vorauskasse zu nehmen.

7. Öffnungszeiten während Feiertagen
An gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Ausnahmen stehen im Ermessen von OTP.

8. Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos zu Illustrationszwecken
(1) OTP beabsichtigt, zur Darstellung des Unternehmens im Internet und auf gedruckten Werbematerialien Fotos zu veröffentlichen, auf denen auch Teilnehmerinnen zu sehen sind. Dabei erfolgt keine Nennung der Namen der Abgebildeten.
(2) Die Teilnehmerinnen bzw. die Erziehungsberechtigten willigen mit dem Zustandekommen des Vertrages ein, dass zu diesem Zweck Fotos, auf denen sie zu
sehen sind, ins Internet eingestellt und in gedruckte Werbematerialien aufgenommen werden. Soweit sich aus den Fotos Hinweise auf die ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), ergeben, bezieht sich die Einwilligung auch auf diese Angaben.
(3) Informationen im Internet sind weltweit zugänglich und können mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile der Teilnehmerin erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen, einschließlich Fotos, können problemlos kopiert und
weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu
dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin aufzufinden sind. Über die interne Nutzung von Fotos und Daten durch Dritte, z.B. Facebook oder Google – etwa zur Bildung von Persönlichkeitsprofilen – gibt es derzeit keine ausreichenden Informationen.
(4) Die Teilnehmerinnen bzw. die Erziehungsberechtigten können diese Einwilligung zudem jederzeit in Textform (z. B. Brief, E-Mail) für die Zukunft unter Angabe, um welches Bild es sich handelt, widerrufen.
(5) OTP wird sodann innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Nachricht, das Bild entfernen oder das Gesicht der Teilnehmerin unkenntlich machen (verpixeln).

9. Geringe Teilnehmerzahl
(1) Eine Kurseinheit findet in vollständiger Länge ab drei Teilnehmerinnen statt.
(2) Sollte zu Beginn der Kurseinheit keine Teilnehmerinnen anwesend sein, so ist die Kursleiterin verpflichtet, 15 Minuten zu warten, danach entfällt die Kurseinheit.
(3) Sind nur eine oder zwei Teilnehmerinnen anwesend, findet die Kurseinheit mit einer reduzierten Dauer statt. Bei einer Teilnehmerin 60 % und bei zwei Teilnehmerinnen 80% der ursprünglichen Dauer der Kurseinheit. Die Verkürzung ergibt sich aus der intensiveren Betreuung der Teilnehmerinnen.

10. Urheberrecht
(1) Alle von OTP und deren Lehrern gelehrten Schrittfolgen und Chorografien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe darf nur mit schriftlicher Zustimmung (Textform genügt) von OTP erfolgen.
(2) Die Weitergabe von Unterrichtsmaterialien ist nicht und auch nicht auszugsweise gestattet.
(3) Ton- und Bildaufnahmen durch die Teilnehmerinnen sind untersagt.

11. Online-Unterricht und Online-Anmeldung über Dritte
(1) OTP ist berechtigt, auch Online-Unterricht anzubieten.
(2) Diese AGB finden auch Anwendung, wenn der Vertragsschluss über Dritte erfolgt, mit der Einschränkung, dass sich die Zahlungsbedingungen und Stornierungsrechte nach den Vorgaben des Drittanbieters richten.

12. Datenschutz und Geheimhaltung
(1) OTP erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) und nur zum Zweck der Vertragsabwicklung. Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Daten: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Bankverbindung und gewähltes Produkt.
(2) OTP ist verpflichtet, über alle Informationen oder Wahrnehmungen, die sie über die Teilnehmerin erhalten hat, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
(3) Die Verschwiegenheit gilt nicht, sofern gesetzliche Vorschriften dagegenstehen.

13. Haftung
(1) Ansprüche der Teilnehmerin auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmerin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von OTP, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet OTP nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig
verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OTP, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

14. Schlichtung und Streitbeilegungsverfahren
(1) OTP nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung
in Verbrauchersachen fordert aber, dass OTP die Teilnehmerin trotzdem auf eine für sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweist.
(2) Die Adresse lautet: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Internet: www.verbraucher-
schlichter.de

15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieses Vertrages beinhalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung bzw. Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder lückenhafte Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.